Anfrage zur Anmietung von Veranstaltungsräumen im Studentenhaus TUSCULUM
Hinweis
Die Anmietung des TUSCULUM ist unter Beachtung der geltenden Corona-Verordnungen des Freistaates möglich. Bitte informieren Sie sich vor Anmietung über ggf. bestehende Personenbeschränkungen und sonstige geltende Auflagen, wie Kontaktnachverfolgung, Masken- und Testpflicht:
Informationen des Freistaats Sachsen Informationen der Stadt DresdenBeachten Sie bitte, dass es abhängig von den weiteren Entwicklungen bei Nutzungen des Studentenhauses TUSCULUM kurzfristig zu Stornierungen seitens des Studentenwerk Dresden kommen kann.