Räume für Probetätigkeit
Hinweis
Die Nutzung der Proberäume durch künstlerische Gruppen und Einzelnutzer ist unter Beachtung der geltenden Corona-Verordnungen gestattet.
Informationen des Freistaats Sachsen Informationen der Stadt Dresden
Gemäß unserer AGB und Richtlinien zur Kulturförderung können Studenten der vom Studentenwerk Dresden betreuten Hochschulen und künstlerische Gruppen, die aus mindestens 50 % studentischen Mitgliedern bestehen, Proberäume im TUSCULUM nutzen. Dafür stehen folgende Räume zur Verfügung:
Die Säle 1, 2 und 3 (125 m², 70 m², 70 m²) können am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonntag für die Probetätigkeit studentischer Gruppen genutzt werden. Die aktuell verfügbaren Räume und Zeiten teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. In Saal 1 steht Ihnen ein Klavier zur Verfügung.

Im OG gibt es 6 Proberäume für Einzelnutzungen („unplugged“ ohne Schlagzeug und Verstärkertechnik). Zwei davon sind mit einem Klavier ausgestattet. Für die Nutzung der Räume fallen Nutzungsentgelte an.
Im UG gibt es 2 Bandproberäume, die jeweils mit einem Schlagzeug, E-Piano und je zwei elektronischen Verstärkern ausgestattet sind. Für die Nutzung dieser Räume fallen Nutzungsentgelte an.