Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2011, gültig vom 03.01.2011 bis 16.01.2011.

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Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2011 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.

Studentenwerk zahlt Umzugsbeihilfe aus
Studentenwerk zahlt Umzugsbeihilfe aus
Die Anmeldung der Hauptwohnung muss in der Zeit von Januar bis Dezember 2010 erfolgt sein. Im Zeitraum 3. Januar bis 31. März 2011 ist der Antrag auf Umzugsbeihilfe im Studentenwerk, Hauptabteilung Wohnen, zu stellen. Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen! Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt. Die Regelung gilt nur für Studierende folgender Bildungseinrichtungen: TU, HTW, HfM, HfBK, Palucca Hochschule, Hochschule für Kirchenmusik, Evangelische Hochschule. Die Überweisung der Beihilfe erfolgt durch das Studentenwerk Dresden auf ein Inlandskonto.

Antragsformulare sind ab sofort im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks ausgedruckt werden.

Sprechzeiten der Hauptabteilung Wohnen:

Montag9 - 12 Uhr
Dienstag9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Mittwoch9 - 12 Uhr
Donnerstag9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • der vollständig ausgefüllte Antrag,
  • der gültige Studentenausweis,
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz in Dresden.

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