Jetzt Umzugsbeihilfe beantragen!
Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 1/2011, gültig vom 03.01.2011 bis 16.01.2011.
Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.Die Landeshauptstadt Dresden zahlt auch im Jahr 2011 eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro an Studenten, die in Dresden studieren und ihren Hauptwohnsitz deshalb erstmals von außerhalb nach Dresden verlegt haben.
Studentenwerk zahlt Umzugsbeihilfe aus
Antragsformulare sind ab sofort im Studentenwerk erhältlich. Sie können auch von der Website der Stadt Dresden oder des Studentenwerks ausgedruckt werden.
Sprechzeiten der Hauptabteilung Wohnen:
Montag | 9 - 12 Uhr |
Dienstag | 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr |
Mittwoch | 9 - 12 Uhr |
Donnerstag | 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr |
Zur Antragstellung sind vorzulegen:
- der vollständig ausgefüllte Antrag,
- der gültige Studentenausweis,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- die Anmeldebestätigung über den Hauptwohnsitz in Dresden.