Erstausstattungsbeihilfe für Studentinnen boomt

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 15/2009, gültig vom 20.07.2009 bis 02.08.2009.

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Studentinnen, die ein Kind erwarten, können beim Studentenwerk eine Erstausstattungsbeihilfe beantragen - diese beträgt 200 EUR zuzüglich 25 Freitischmarken für die Mensen.

Geld ist bei Studenten immer knapp, und sobald sich ein Baby ankündigt, wird der Geldbeutel noch schmaler. Ein Baby braucht Vieles, und nicht alles kann von Freundinnen, die bereits Nachwuchs haben, übernommen werden. Aber es gibt ja Hilfe von verschiedenen Einrichtungen, zu denen auch das Studentenwerk Dresden gehört. Auf Grund der schwierigen finanziellen Situation insbesondere in der Schwangerschaft können Studentinnen beim Geschäftsführer des Studentenwerks die Erstausstattungsbeihilfe beantragen. Dieser Antrag kann formlos erfolgen, mit Darstellung der persönlichen Situation und einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes, der gemeinsam mit Partner oder allein geführt wird. Für große Ausgabe- oder Einnahmepositionen müssen Belegkopien beigefügt werden. Wichtig ist: Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden.

Sollten Sie nicht gleich Antwort auf Ihren Antrag erhalten, müssen Sie sich nicht beunruhigen, eine Bearbeitungszeit von 3 - 4 Wochen ist notwendig. Die Erstausstattungsbeihilfe boomt, in diesem Jahr sind bis jetzt bereits 118 Anträge bewilligt worden. In 2008 zahlte das Studentenwerk insgesamt 230 bewilligte Beihilfen aus. Und dass der Dank dafür groß ist, zeigen die hier gezeigten Fotos vom Nachwuchs, die uns die jungen Mütter für Veröffentlichungen zur Verfügung stellen. Meist wird mit dem Foto noch ein nettes Dankeschön verbunden. Darüber freut sich das Studentenwerk und wünscht allen jetzigen und künftigen studentischen Müttern alles Gute und dass Sie auch mit Baby Ihr Studium erfolgreich weiterführen können!

Hannelore Stephan

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