Online-Untermietbörse für Wohnheimzimmer

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 11/2009, gültig vom 25.05.2009 bis 07.06.2009.

Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel sind möglicherweise nicht mehr aktuell
Dieser Artikel stammt aus einer älteren SPIEGEL-EI-Ausgabe. Bitte beachten Sie, dass sich Informationen z.B. zu Öffnungszeiten oder Ansprechpartnern in der Zwischenzeit geändert haben können.

Max K.* wohnt erst seit einigen Monaten in seinem Einzelapartment auf der Hochschulstraße. Ein halbes Jahr hat er auf diesen Umzug gewartet, und eigentlich wollte er bis zum Ende seines Studiums hier wohnen. Doch nun steht ein Auslandssemester auf dem Plan, aber zwei Mieten kann er sich nicht leisten. Ein Untermieter für diese Zeit wäre toll! Susanne F*. studiert in Göttingen und wird ihr Praxissemester bei einer Dresdner Firma absolvieren. Für diese sechs Monate will sie keinen großartigen Umzug mit eigenen Möbeln veranstalten, sie sucht dringend ein preiswertes möbliertes Zimmer für diese Zeit. Sie kann sich gut vorstellen, als Untermieter in einem Wohnheim zu wohnen.

Finden können sich die Beiden über die Online-Untermietbörse für Wohnheimzimmer des Studentenwerks, die seit dem 1. Mai verfügbar ist. Über die Website des Studentenwerks kann Max sein Zimmer als Angebot einstellen und Susanne von Göttingen aus ein Gesuch aufgeben. Angebote und Gesuche sind einen Monat online, bei Bedarf kann diese Zeit durch den Inserenten danach auch verlängert werden. Vorbei ist somit die Zeit der umständlichen Untermietersuche per "Zettelwirtschaft" im Foyer des Studentenwerks!

Rechtliche Hinweise:
Wohnheimbewohner, die sich für längere Zeit (maximal ein Semester) nicht in Dresden aufhalten und ihren Mietvertrag während dieser Zeit nicht kündigen möchten, können ihr Zimmer für diese Zeit einem anderen Studenten untervermieten. Dabei kann der Untermieter auch ein nicht in Dresden immatrikulierter Student sein. Der Studentenstatus ist jedoch zwingend und muss durch Vorlage des Studentenausweises vom Untermieter nachgewiesen werden.
Das Untermietverhältnis muss in jedem Fall von der zuständigen Sachbearbeiterin vor Abschluss des Untermietvertrages genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Sachbearbeiterin, sie hält auch ein entsprechendes Formular für Sie bereit (nicht auf Website verfügbar). Auf diesem Formular muss auch der Untermieter unterschreiben, dass er die Allgemeinen Mietbedingungen des Studentenwerks kennt und sich zur Einhaltung derselben sowie der Haus- und Benutzungsordnung verpflichtet.
In jedem Fall wird die Miete auch während der Untervermietung vom Konto des Hauptmieters abgebucht. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie mit dem Untermieter einen schriftlichen Untermietvertrag abschließen, in dem so wichtige Dinge wie Zeitraum, Zahlung der Miete und Kündigung geregelt sind.

* Namen von der Redaktion erfunden

Annette Effner

Zurück zur Übersicht der SPIEGEL-EI-Ausgabe 11/2009