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Damit die Zahlung ohne Unterbrechung erfolgt - Wiederholungsantrag rechtzeitig stellen!

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 2/2009, gültig vom 19.01.2009 bis 01.02.2009.

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BAföG wird auf Antrag in der Regel für 12 Monate (Bewilligungszeitraum) gewährt. In einigen Fällen läuft demnächst (Februar bzw. März) der Bewilligungszeitraum (BWZ) ab, und der Wiederholungsantrag muss auf jeden Fall rechtzeitig gestellt werden. Es wird empfohlen, Wiederholungsanträge zum Sommersemester 2009 mit den Einkommensunterlagen der Eltern aus dem Jahr 2007 zwei Monate vor Ablauf des laufenden BWZ einzureichen. Das ist zwar kein gesetzlich vorgeschriebener Termin. Man sollte dies Empfehlung aber annehmen, damit für die Bearbeitung dieser Anträge genügend Zeit bleibt und möglichst eine ununterbrochene Förderung erfolgen kann.

Falls das Sommersemester 2009 das fünfte Fachsemester ist, muss für die Weitergewährung der Ausbildungsförderung unbedingt ein Eignungsnachweis (Formblatt F5 bzw. Zwischenprüfungszeugnis) vorgelegt werden. Über den zu erbringenden Eignungsnachweis sollten Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsamt der Uni/Hochschule informieren.

Die EDV-bezogene Verarbeitung erfolgt in Sachsen zentral nur einmal monatlich. Die Übertragung der Daten erfolgt jeweils etwa Mitte des Vormonats, für den die Zahlung veranlasst werden soll. Aus diesem Grund muss das BAföG-Amt auch mit diesem "Vorsprung" die Daten zu den betreffenden Förderungsfällen übermittelt haben, um die Auszahlung zu sichern. Wer also Informationen nach der Monatsmitte abgibt, kann Zahlungsauswirkungen frühestens zum übernächsten Monat erwarten.

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