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Weniger Einkommen für die Eltern - und was wird mit dem BAföG?

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 6/2008, gültig vom 17.03.2008 bis 30.03.2008.

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Wenn Eltern aktuell weniger verdienen - unbedingt einen Aktualisierungsantrag an das BAföG-Amt stellen! Für laufende Bewilligungszeiträume werden von den unterhaltspflichtigen Eltern/Ehegatten die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes zur Berechnung herangezogen. Erfahrungsgemäß steigt für die Eltern gegenüber dem vorletzten Kalenderjahr das Einkommen in den Jahren des Bewilligungszeitraums - aber leider nicht immer. In diesen Fällen wird zu einem Aktualisierungsantrag geraten, um auf der Grundlage eines vom Amt für Ausbildungsförderung gesondert zu ermittelnden aktuellen Einkommens im Bewilligungszeitraum gegebenenfalls eine höhere Förderung zu bekommen.

Der Antrag auf Aktualisierung muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes im Amt für Ausbildungsförderung eingehen. Anträge, die nach Ende des Bewilligungszeitraumes eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Den Antrag stellt der Auszubildende. Die notwendigen Formblätter 7 liegen in allen Ämtern für Ausbildungsförderung bereit oder können unter www.das-neue-bafoeg.de selbst herunter geladen werden. In diesen Formblättern wirkt das betreffende Elternteil oder der Ehegatte, dessen Einkommen sich wesentlich verringert hat und für den der Antrag gestellt wird, bei der Erklärung der voraussichtlichen Einkommen mit. Für jeden Einkommensbezieher muss ggf. ein eigener Antrag auf Aktualisierung gestellt werden.

Das aktuelle Einkommen des Bewilligungszeitraumes setzt sich aus so vielen durchschnittlichen Monatseinkommen des betreffenden Jahres zusammen wie Monate des Jahres vom Bewilligungszeitraum berührt werden. Das Monatseinkommen ist jeweils ein Zwölftel des Einkommens im jeweiligen Kalenderjahr. Bei einem Bewilligungszeitraum 10.2007 bis 09.2008 werden demnach 3/12 des Einkommens aus dem Jahr 2007 und 9/12 des Einkommens 2008 angerechnet. Über den Antrag wird positiv entschieden, wenn sich die Ausbildungsförderung um mindestens 10,00 EUR monatlich erhöht. Je exakter die Einschätzung war, desto geringer fallen die Zahlungsabweichungen nach der abschließenden Berechnung aus. Diese Abweichungen können sich entweder in einer Nachzahlung (tatsächliches Einkommen noch niedriger als angenommen) oder in einer Rückforderung (tatsächliches Einkommen höher als in die Berechnung eingeflossen) äußern.

Ihr Amt für Ausbildungsförderung

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