Änderungen bei der Altersgrenze für Studienkredit

Ein Artikel aus der SPIEGEL-EI-Ausgabe 2/2013, gültig vom 04.02.2013 bis 03.03.2013.

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BAföG-Amt im Studentenwerk Dresden
Die Mitarbeiter/-innen des Geschäftsbereichs Studienfinanzierung empfehlen eine persönliche Vorsprache im Studentenwerk.

Die Altersgrenze bei der Beantragung eines Studienkredits für ein Erst-oder Zweitstudium wurde auf maximal 44 Jahre angehoben. Dabei sind Abstufungen bei den Förderungssemestern hinzunehmen.

Bei Antragstellung bis 34 Jahre sind höchstens 14 Semester förderfähig. Ist der Antragsteller bis maximal 39 Jahre alt, können höchstens 10 Semester gefördert werden, ist er bis 44 Jahre alt bei der Antragsstellung, sind maximal 6 Semester förderfähig.

Bei Beantragung eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums, eines Masters oder einer Promotion werden bei einem Alter von maximal 44 Jahren bei Antragstellung höchstens 6 Fördersemester gefördert.

Bereits vollständig absolvierte Semester im zu fördernden Studienfach werden auf die maximalen Fördersemester angerechnet und führen zur Verkürzung der Auszahlungsphase.

In Bezug auf die Minijobs ist im BAföG keine Anpassung beabsichtigt.

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