Zweitwohnungssteuer wird auch von Dresdner Studenten erhoben

Pressemitteilung 19/2005 des Studentenwerks Dresden vom 05.12.2005

Ab Januar 2006 erhebt die Stadt Dresden eine Zweitwohnungssteuer (10% der jährlichen Nettokaltmiete), die alle Personen zu entrichten haben, die in Dresden eine Nebenwohnung beziehen bzw. eine solche Wohnung bezogen haben. Dies betrifft auch Studenten, die in Dresden eine Nebenwohnung beziehen oder schon bezogen haben. Eine „Unterkunft“ ist dann eine Wohnung im Sinne des Sächsischen Baurechts, wenn sie über eine Küche oder Kochnische verfügt, mit Bad (Badewanne oder Dusche) und Toilette ausgerüstet ist. Ist dies der Fall, muss der Bewohner Zweitwohnungssteuer zahlen. Gemeinsam mit der Stadt Dresden hat das Studentenwerk definiert, was in den einzelnen Wohnheimen des Studentenwerks als Wohnung im Sinne der Zweitwohnsteuer anzusehen ist. Ein Beispiel: Das Wohnheim Blasewitzer Straße hat im o.g. Sinne keine Wohnungen, da im Gebäude keine abgeschlossenen Wohneinheiten existieren. Im Januar 2006 werden von der Stadt Dresden Anschreiben auch an die mit Nebenwohnung gemeldeten Studenten – ob im Wohnheim wohnend oder nicht – verschickt, die „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“. Wer im Studentenwohnheim wohnt und ein solches Anschreiben erhält, sollte damit in jedem Fall zur Abteilung Wohnen des Studentenwerks gehen. Dort erhält jeder Student eine Bescheinigung, in der die aus der Pauschalmiete für sein Wohnheimzimmer ermittelte Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer eingetragen ist, also eine bestimmte Summe, auf die dann die Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Die muss der Betroffene mit der ausgefüllten „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ bei der Stadt abgeben und erhält danach den Steuerbescheid. Die Studenten, die nicht im Wohnheim wohnen, müssen sich mit ihren WG-Mitbewohnern über die jeweils genutzte Fläche einigen. Die Nutzer einer eigenen Nebenwohnung müssen die Steuer natürlich allein tragen. Die Stadt Dresden „versüßt“ allen Studierenden, die sich mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, diese Anmeldung einmalig mit einer Umzugsbeihilfe von 150,- EUR – und natürlich entfällt die Zweitwohnungssteuer. Download der Pressemitteilung als PDF
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