Ihre Position:

Umzug in ein anderes Zimmer / ein anderes Wohnheim

Sind Sie mit Ihrem Zimmer nicht zufrieden und Ihr Vertrag ist länger als 12 Monate, können Sie nach einem Monat Mietzeit gern einen Umzugsantrag stellen. Für Verträge, die im August und September beginnen ist dies erst ab 1. November möglich.

Zunächst entscheiden Sie sich bitte, in welchem Wohnheim und in welcher Zimmerart Sie zukünftig wohnen möchten.

Senden Sie dann bitte eine E-Mail an die für Ihr derzeitiges Wohnheim zuständige Sachbearbeiterin Vermietung:

Wohnheimkatalog (→ Ihr Wohnheim → Ansprechpartner)

Nach Eingang Ihrer E-Mail erhalten Sie weitere Informationen und einen Link zum Online-Umzugsantrag von Ihrer Sachbearbeiterin.

Nach Eingang des Online- Umzugsantrages erhalten Sie eventuell sofort ein Zimmerangebot oder Sie erfahren, dass Ihr Umzugsantrag auf eine Warteliste gesetzt wird. Über Ihre Position auf dieser Warteliste können Sie sich dann jederzeit auf unserer Website informieren. Sobald es ein Zimmerangebot gibt, werden Sie von uns informiert. Insbesondere bei Einzelapartments und Umzügen in komplett freie WGs muss mit Wartezeiten von ein bis zwei Semestern gerechnet werden. Grundsätzlich können maximal zwei Zimmerangebote durch Sie abgelehnt werden. Wird auch das dritte Angebot abgelehnt, wird der Antrag von der Warteliste gelöscht.

Ein Umzug kann zum Ersten eines Monats realisiert werden, wenn er bis zum 15. des Vormonats genehmigt wurde. Eine Kündigung des Mietvertrages ist bei einem Umzug nicht erforderlich. Für einen Umzug innerhalb eines Wohnheimes werden 10,00 €, zwischen zwei Wohnheimen 20,00 € Umzugsgebühr erhoben. Eventuell ist auch eine Kautionsnach- oder -rückzahlung nötig.