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Gebühren und Aufwanderstatzpauschalen
gültig ab 01.06.2024

1 Aufwandersatzpauschalen Zahlbetrag in €
1.1 Genehmigung von Umzügen innerhalb des Studentenwerkes auf Veranlassung von Mietern
im selben Wohnheim 10,00
in anderes Wohnheim 20,00
1.2 Bearbeitungspauschale für Rechnungslegung an Adressaten außerhalb des SEPA-Raums aus dem Gästehaus
für Studenten 20,00
für Nichtstudenten 25,00
1.3 Zusätzliche Aufwandspauschale zur Rechnung bei Beschädigung von Einrichtungsgegenständen in den Wohnheimen durch unachtsames oder mutwilliges Verhalten der Mieter 15,00
1.4 Aufwandspauschale für Einsatz Mitarbeiter SWD
1.4.1 bei schuldhafter Auslösung von Brandmeldeanlagen 60,00
1.4.2 jede zusätzliche Zimmerabnahme (ab zweiter) 25,00
1.4.3 bei Verstößen gegen Allgemeine Mietbedingungen / Hausordnung / Benutzungsordnung (z.B. Eingriffe in techn. Anlagen, Lärmemissionen, illegale Untervermietung, illegales Mitwohnen) 60,00
1.4.4 Manipulation / Demontage / Beschädigung von Rauchwarnmeldern 90,00
1.5 Schlüsselverlust
1.5.1 Briefkastenschlüssel 12,00
1.5.2 mechanische Schlüssel (außer Briefkasten) 85,00
1.5.3 elektronische Schlüssel (z.B. Transponder, Schlüsselkarten, Parkkarten) 40,00
1.6 Aufwandspauschale für Änderungen des Nutzungsvertrages im IGH (ab zweiter Änderung) 10,00
2 Gebühren
2.1 2. Mahnung bei Verzug mit der Bezahlung von Wohnheimmieten 5,00
2.2 Parkplatz Gäste
2.2.1 Kurzzeit (bis 8 Nächte)
für Studenten 8,00
für Nichtstudenten 10,00
2.2.2 Langzeit (bis 30 Nächte)
für Studenten 20,00
für Nichtstudenten 25,00
2.3 Wäschewechsel Gäste 15,00
2.4 Zwischenreinigung Gästezimmer 25,00
3 Sonstiges
3.1 Mietzuschlag für fehlenden Wohnberechtigungsnachweis lt. § 1 Abs. 2 AMB 30,00 (pro Monat)
Festlegung Gebühren und Aufwanderstatzpauschalen als PDF