Ihre Position:

Was muss ich tun, wenn ich den Wohnheimplatz dann doch nicht brauche?

Jeder Rücktritt vom Antrag oder jede Rückgabe/Stornierung eines bereits zugesagten Wohnheimplatzes muss schnellstmöglich schriftlich an uns gemeldet werden (E-Mail genügt!). Telefonische Absagen können nicht entgegengenommen werden. Ihre sofortige Absage ermöglicht es uns, anderen Bewerbern zu helfen. Die Absage/Stornierung muss spätestens am letzten Werktag, 12:00 Uhr, vor dem geplanten Mietvertragsbeginn im Studentenwerk vorliegen. Andernfalls wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 70 EUR erhoben.