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Kann ich Wohnwünsche äußern und wie lang ist die Warteliste?

Im Wohnheimantrag können maximal drei Wohnwünsche angegeben werden.

Für den Fall, dass sich bei der Wohnheimplatzvergabe herausstellt, dass diese Wünsche nicht realisierbar sind, wählen Sie eine der Optionen A, D oder E, damit wir wissen, wie mit dem Antrag weiter verfahren werden soll.

Option A: größte Chance, einen Platz zu erhalten:
Sie nehmen auch jeden anderen verfügbaren Platz an. Grundsätzlich nach einem Monat Mietzeit kann ein Umzugsantrag gestellt werden, sofern der Mietvertrag länger als 12 Monate ist.

Option D: Warteliste, zum gewünschten Einzugsdatum wird nicht zwingend ein Platz benötigt:
Sie möchten keine anderen als die maximal drei gewünschten Wohnheimplätze.
Sie möchten dann aber auf die Warteliste für ein Wunschwohnheim und eine Wunschwohnform, die Sie angeben.
Ab dem ursprünglich gewählten Mietvertragsbeginn wird der Antrag auf die Warteliste des betreffenden Wohnheimes gesetzt. Auf unserer Webseite können Sie dann einsehen, an welcher Stelle der Warteliste Sie stehen und wie lange der Erste auf der Liste bereits wartet. Die Wartezeit kann mehrere Monate betragen, insbesondere für Einzelapartments und zum Wintersemester.
Es wird also während der Bewerbungsphase keine „Warteliste“ geführt.

Option E: Verzicht, es wird nicht zwingend ein Platz benötigt.
Wenn die Wohnwünsche nicht erfüllbar sind, verzichten Sie auf einen Wohnheimplatz und die weitere Bearbeitung Ihres Antrages.