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Nach welchen Kriterien erfolgt die Wohnheimplatzvergabe?

Entscheidend für die Vergabe der freien Plätze ist die zeitnahe und vollständige Wohnheimantragstellung auf den Zugang des Wohnberechtigungsnachweises. Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz muss also sofort nach Erhalt des Zulassungsbescheides bzw. für zulassungsfreie Studiengänge der TU und der HTW sofort nach der Studienplatzbewerbung erfolgen, wobei die Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang zu Beginn der Bewerbungsphase an der TU bzw. HTW erfolgen sollte. Die unterschiedlichen Abiturzeugnistermine der einzelnen Bundesländer werden dabei durch uns berücksichtigt. Bevorzugt werden Studierende mit Kind sowie kranke und behinderte Bewerber, soweit dies erforderlich ist. Der späte Zugang der Zulassungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird bei der Vergabe entsprechend der Möglichkeiten berücksichtigt; die zeitnahe bzw. sofortige Wohnheimantragstellung vorausgesetzt. Ihre im Wohnheimantrag angegebenen Wohnwünsche haben für uns Priorität. In den nach „WOMIKO - Wohnen mit Kommilitonen“ ausgewiesenen Wohnheimen werden bevorzugt Bewerber untergebracht, die sich für WOMIKO entschieden haben.

Da die Zahl der freien Plätze stets - und insbesondere zum Wintersemester - begrenzt ist, können und müssen Sie bei der Antragstellung angeben, wie mit Ihrem Antrag bei einer möglichen Nichterfüllung der Wohnwünsche weiter verfahren werden soll (Auswahlvarianten A bis E).