Ihre Position:

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Wohnwünsche erfüllt werden bzw. dass ich überhaupt ein Zimmer erhalte?

Entscheidend für die Vergabe der freien Plätze und auch die Wunschberücksichtigung ist die zeitnahe und vollständige Wohnheimantragstellung auf den Zugang des Wohnberechtigungsnachweises. Die Bewerbung um einen Wohnheimplatz muss also sofort nach Erhalt des Zulassungsbescheides bzw. für zulassungsfreie Studiengänge der TU und der HTW sofort nach der Studienplatzbewerbung erfolgen, wobei die Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang zu Beginn der universitären Bewerbungsphase erfolgen sollte. Die unterschiedlichen Abiturzeugnistermine der einzelnen Bundesländer werden dabei durch uns berücksichtigt. Bevorzugt werden Studierende mit Kind sowie kranke und behinderte Bewerber, soweit dies erforderlich ist. Der späte Zugang der Zulassungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird bei der Vergabe entsprechend der Möglichkeiten berücksichtigt; die zeitnahe bzw. sofortige Wohnheimantragstellung vorausgesetzt. Ihre im Wohnheimantrag angegebenen Wohnwünsche haben für uns Priorität. In den nach „WOMIKO - Wohnen mit Kommilitonen“ ausgewiesenen Wohnheimen werden bevorzugt Bewerber untergebracht, die sich für WOMIKO entschieden haben.

Die Zahl der freien Plätze ist stets und insbesondere zum Wintersemester - wenn sich jeweils weit mehr als dreitausend Studenten bei uns bewerben – begrenzt. Vor allem aus diesem Grund aber auch aufgrund der oben genannten Faktoren ist eine Aussage über eine Wahrscheinlichkeit in Prozent nicht möglich. Sie geben bei der Antragstellung an, wie mit Ihrem Antrag bei einer möglichen Nichterfüllung der Wohnwünsche weiter verfahren werden soll (Auswahlvarianten A bis E). Dabei erhöht die Auswahl „A – Ich nehme jeden verfügbaren Platz an“ natürlich die Chance, überhaupt ein Zimmer zu erhalten.