Ihre Position:

Was kann ich tun, wenn mir nach dem Einzug mein Wohnheimplatz nicht zusagt?

Sind Sie mit Ihrem Zimmer nicht zufrieden und Ihr Vertrag ist länger als 12 Monate, können Sie nach einem Monat Mietzeit gern einen Umzugsantrag stellen. (Für Verträge, die im August und September beginnen ist dies erst ab 1. November möglich.)

Wollen Sie aus dem Wohnheim ausziehen - siehe vorherige Frage!