Gemeinsame Pressemitteilung der TU Dresden und des Studentenwerks Dresden

Geschäftsführer des Studentenwerks Dresden ist erster Ehrenbürger der TU Dresden
Universität würdigt damit Martin Richters außergewöhnlichen und kontinuierlichen Einsatz

Pressemitteilung 24/2019 des Studentenwerks Dresden vom 17.12.2019

Nach Beschluss des Senates der TU Dresden wurde dem Geschäftsführer des Studentenwerks Dresden, Martin Richter, die Ehrenbürgerschaft der TU Dresden verliehen. Damit werden seine Verdienste und Leistungen für die Universität gewürdigt. Martin Richter ist der Erste, der diese Auszeichnung erhalten hat.

TUD-Rektor Prof. Hans Müller-Steinhagen überreichte beim Festakt zum 100-jährigen Gründungsjubiläum des Studentenwerks Dresden die Urkunde und bedankte sich bei Martin Richter für den außerordentlichen Einsatz zum Wohle der Universität.

Seit vielen Jahre engagiert sich Martin Richter für die TU Dresden. Bereits als Studentenvertreter hat er außerordentlich viel Kraft, Zeit und Ideen in die Universität eingebracht.

Als Geschäftsführer des Studentenwerks Dresden setzt er sich mit Vehemenz und viel Herzblut für zahlreiche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Studierenden in Dresden ein. Dies kommt in besonderem Maße auch der TU Dresden zugute.

Neben der Erfüllung der Kernaufgaben des Studentenwerks fördert Martin Richter mit seinem gesamten Team insbesondere die kulturelle Entwicklung des Studienstandortes Dresden sowie die psychologische Unterstützung betreuungsbedürftiger Studenten. Darüber hinaus treibt Martin Richter das „Netzwerk rund ums Studium“ stetig voran.

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Pressesprecherin
Technische Universität Dresden
Tel.: 0351 463-32398
E-Mail: pressestelle@tu-dresden.de
Dr. Heike Müller
Pressesprecherin
Studentenwerk Dresden
Tel.: 0351 4697-529
E-Mail: heike.mueller@studentenwerk-dresden.de

Das Studentenwerk Dresden hat ca. 600 Mitarbeiter und betreut ca. 43.000 Studierende von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.

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