Seit 15. März können alle Studierenden in Deutschland die 200-Euro-Energiepreispauschale über ein zentrales Portal beantragen.
Anspruch auf das Geld haben alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hoch- oder Fachschule eingeschrieben waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland zu diesem Stichtag. Die Energiepreispauschale wird weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet.
Das Studentenwerk Dresden übernimmt für alle staatlichen und privaten Hochschulen in Sachsen die Bearbeitung der Anträge. Das betrifft ca. 120.000 berechtigte Studierende. Von Ihrer Hochschule erhalten Sie rechtzeitig vorab automatisch Ihre individuellen Zugangsdaten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de oder die zentral geschaltete Info-Hotline +49 800 2623 003.
Sollten Sie konkrete Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich bitte an einmalzahlung200@studentenwerk-dresden.de .